Filmproduktionen im Ausland bieten einzigartige kreative Möglichkeiten: Neue Landschaften, kulturelle Einflüsse und besondere Geschichten, die nur vor Ort erzählt werden können, machen das Filmen im Ausland zu einem besonderen Erlebnis.

Allerdings bringt eine Auslandsproduktion nicht nur Chancen, sondern auch Herausforderungen mit sich. Wer als Filmemacher*in oder Produzent*in internationale Projekte plant, muss eine Vielzahl von rechtlichen, logistischen und gesundheitlichen Aspekten beachten, um erfolgreich und stressfrei arbeiten zu können.

Wir beleuchten hier die wichtigsten Punkte, die bei einer Filmproduktion im Ausland berücksichtigt werden müssen. Von rechtlichen Anforderungen wie der A1-Bescheinigung und Visa über den Zoll bis hin zu gesundheitlichen Vorkehrungen wie Impfungen und dem Transport von teurer Kameratechnik: Wir geben euch einen Überblick über die wichtigsten Themen und bieten hilfreiche Tipps, damit euer Projekt reibungslos abläuft.

Die A1-Bescheinigung: Rechtliche Absicherung für die Crew

Wer ins Ausland reist, um dort zu arbeiten, benötigt eine A1-Bescheinigung. Diese Bescheinigung ist ein Nachweis, dass die Filmcrew weiterhin in ihrem Heimatland sozialversichert bleibt, auch wenn sie für einen begrenzten Zeitraum im Ausland arbeitet. In der Regel wird die A1-Bescheinigung für Aufenthalte in EU-Ländern, der Schweiz und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) benötigt.

  • Beantragung: Die A1-Bescheinigung wird bei der zuständigen Sozialversicherung im jeweiligen Heimatland beantragt.
  • Gültigkeit: Die A1-Bescheinigung ist für den gesamten Aufenthalt gültig, sollte jedoch rechtzeitig beantragt werden, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
  • Kontrollen: In vielen Ländern, insbesondere innerhalb der EU, sind Kontrollen möglich. Ohne gültige A1-Bescheinigung drohen hohe Bußgelder.

Hier findest du weitere Infos rund um die A1-Bescheinigung.

 

Zoll und A.T.A.-Carnet: Technik problemlos ins Ausland bringen

Wer teures Kameraequipment, Beleuchtung oder andere technische Ausrüstung mit ins Ausland nimmt, muss sich über die Zollbestimmungen im Klaren sein. Um Zeit und Kosten zu sparen, kann ein sogenanntes A.T.A.-Carnet genutzt werden.

Das A.T.A.-Carnet ist ein international anerkanntes Zollpapier, das die vorübergehende zollfreie Ein- und Ausfuhr von Berufsausrüstung ermöglicht. Es erleichtert die Einreise in über 70 Länder und verhindert, dass vor Ort Zölle oder Steuern auf das Equipment erhoben werden.

  • Beantragung: Das Carnet muss vor der Abreise bei der Industrie- und Handelskammer beantragt werden.
  • Gültigkeit: Ein Carnet ist in der Regel für ein Jahr gültig und kann für mehrere Ein- und Ausreisen verwendet werden.
  • Erforderliche Angaben: Eine detaillierte Liste des mitgeführten Equipments (inklusive Seriennummern) ist notwendig.

Hier findest du alle weiteren Infos zum A.T.A. Carnet.

 

Visa: Rechtzeitig beantragen

In vielen Ländern ist es notwendig, für Arbeitsaufenthalte ein spezielles Visum zu beantragen. Dabei unterscheiden sich die Anforderungen je nach Land und Dauer des Aufenthalts. Bei Filmproduktionen sind Arbeitsvisa oftmals zwingend erforderlich.

  • Visumtypen: Für Filmproduktionen gibt es in einigen Ländern spezielle Kategorien wie Medien- oder Journalisten-Visa.
  • Bearbeitungszeiten: Visumanträge können mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Plant daher ausreichend Vorlaufzeit ein.
  • Konsulate und Botschaften: Erkundigt euch bei der Botschaft des Landes über die genauen Visabestimmungen und Unterlagen.

Hier findest du weitere Infos zum Thema.

 

INF-3 Formulare: Arbeitserlaubnis und Zollfreibeträge

Das INF-3-Formular wird für Produktionen im Ausland benötigt, wenn ihr Equipment einführt, das in einem Drittland repariert oder modifiziert wurde. Das Formular dient dazu, Zollgebühren zu vermeiden, wenn diese Arbeiten in einem anderen Land als dem Ursprungsland durchgeführt wurden.

  • Zollvergünstigungen: Mit dem INF-3-Formular könnt ihr bei der Einfuhr von repariertem oder modifiziertem Equipment Zölle und Steuern vermeiden.
  • Beantragung: Das Formular muss rechtzeitig bei den Zollbehörden beantragt werden, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Infos zu den INF-3 Formularen findest du hier.

 

Impfungen: Gesundheitliche Vorsorge für Crew und Darsteller

Je nach Reiseziel müssen bestimmte Impfungen vorgeschrieben oder empfohlen werden. Bei Fernreisen in tropische oder subtropische Gebiete solltet ihr euch über die Gesundheitsvorschriften informieren, um die Sicherheit eurer Crew zu gewährleisten.

  • Vorgeschriebene Impfungen: Für einige Länder sind Impfungen gegen Gelbfieber oder Polio verpflichtend.
  • Empfohlene Impfungen: Hepatitis A und B, Tollwut und Typhus können für Aufenthalte in bestimmten Regionen sinnvoll sein.
  • Zeitrahmen: Plant Impfungen rechtzeitig ein, da einige Impfungen mehrere Wochen Vorlaufzeit benötigen, um den vollständigen Schutz zu gewährleisten.

Hier findest du weitere Infos dazu sowie aktuelle Impfempfehlungen.

 

Flugreisen mit Kameratechnik: Sicherer Transport von teurem Equipment

Flugreisen mit empfindlichem Kameraequipment erfordern eine sorgfältige Planung, um Schäden zu vermeiden. Da die Ausrüstung nicht immer im Handgepäck mitgeführt werden kann, sollte der sichere Transport im aufgegebenen Gepäck gut vorbereitet werden.

  • Gepäckversicherung: Schließt eine spezielle Versicherung für die technische Ausrüstung ab, die auch Transportschäden abdeckt.
  • Handgepäck oder Aufgabegepäck? Besonders teure und empfindliche Geräte sollten nach Möglichkeit im Handgepäck transportiert werden. Bei großen und sperrigen Gegenständen ist eine robuste Verpackung im Aufgabegepäck unerlässlich.
  • Bei Flugreisen besteht bei der Mitnahme von Akkus im Gepäck eine Reihe von Gefahren, insbesondere bei Lithium-Ionen-Akkus. Diese können während des Flugs zum Beispiel überhitzen und Brände verursachen. Daher dürfen beispielsweise Ersatz-Akkus nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden, sondern müssen im Handgepäck mitgeführt werden. Größere Akkus (über 100 Wattstunden) unterliegen zusätzlichen Vorschriften: So dürfen Akkus bis 160 Wh nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft transportiert werden und die Anzahl ist begrenzt. Grundsätzlich müssen Akkus so verpackt werden, dass sie keine Kurzschlüsse verursachen können, zum Beispiel durch das Abkleben der Pole.
  • Zollformalitäten: Achte darauf, dass sämtliche Zollpapiere (wie das A.T.A.-Carnet) ordnungsgemäß ausgefüllt und griffbereit sind.

Achtung: Für den Transport von Akkus gelten spezielle Gefahrgut-Vorschriften.
Weitere Infos rund um Akkus im Flugzeug gibt es hier.

 

Was es noch zu beachten gibt: Weitere Tipps für die Filmproduktion im Ausland

Neben den genannten Hauptthemen gibt es noch einige weitere Punkte, die für eine erfolgreiche Filmproduktion im Ausland wichtig sind:

  1. Versicherungen: Überprüft eure Versicherungen. Neben der Equipment-Versicherung sind Auslandskrankenversicherungen und Produktionshaftpflichtversicherungen essenziell. Zudem muss die Gesetzliche Unfallversicherung im Einzelfall geprüft werden.
  2. Lokalgesetze: Macht euch mit den lokalen Gesetzen und Vorschriften am Drehort vertraut, insbesondere in Bezug auf Drohneneinsätze, öffentliche Filmaufnahmen oder den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Inhalten. Und: Vorab den Führerschein checken, ob er im Zielland gültig ist.
  3. Kommunikation: Klärt im Vorfeld, ob ihr Dolmetscher oder lokale Fixer benötigt, die euch bei Behördengängen oder bei der Organisation vor Ort unterstützen.
  4. Kulturelle Besonderheiten: Informiert euch über die kulturellen Gepflogenheiten im Gastland, um Missverständnisse oder Konflikte zu vermeiden. Respekt gegenüber der lokalen Bevölkerung und Kultur ist besonders wichtig.
  5. Transport und Logistik: Die Planung des Transports vor Ort sollte nicht unterschätzt werden. In einigen Ländern können Straßenverhältnisse oder die Verfügbarkeit von geeigneten Fahrzeugen Herausforderungen darstellen.

Weitere wichtige Infos zum Thema gibt es auch bei deiner lokalen Filmcommission oder bei der deutschen Außenhandelskammer (AHK).