In der heutigen Plenarsitzung des Bundestages steht ein wichtiger Punkt auf der Tagesordnung: Die Abstimmung über den Gesetzentwurf zum neuen Filmförderungsgesetz (FFG), das vom Bundestagsausschuss für Kultur und Medien beschlossen wurde. Ziel ist eine Reform der Kinofilmförderung sowie die Sicherung der notwendigen Abgaben aus Kinoerlösen – rechtzeitig vor dem Jahreswechsel.
Ohne die Verabschiedung des Gesetzes würde es der deutschen Filmwirtschaft an entscheidenden Mitteln für die Kinoproduktion fehlen. Während die Unions-Fraktion ankündigte, den Entwurf ablehnen zu wollen, wird die Zustimmung anderer Fraktionen benötigt, um eine Mehrheit zu erreichen.
In ihrer Pressemeldung sieht die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Reform als wichtigen Schritt, da sie erstmals die Einhaltung von Tarif- und Urhebervertragsregelungen fest verankert. „Unsere Forderungen wurden gehört: Filmförderung muss nicht nur Produktionsfinanzierung sicherstellen, sondern auch faire Vergütung und Urheberrechte schützen“, erklärt Christoph Schmitz-Dethlefsen, Mitglied des ver.di-Bundesvorstands.
Laut Schmitz-Dethlefsen bringt das Gesetz Filmschaffenden deutliche Verbesserungen. Zusammen mit dem kürzlich erzielten Tarifabschluss, der eine branchenweite Altersvorsorge auch für Streaming- und Kinoproduktionen vorsieht, würde die Arbeit in geförderten Filmprojekten deutlich sozialer und nachhaltiger werden. „Wird das Gesetz nicht verabschiedet, drohen Arbeitsplatzverluste und ein Einbruch der Filmwirtschaft.“
Trotz dieses Fortschritts gibt es Kritik: Die Bundesregierung hat es bislang nicht geschafft, weitere wichtige Gesetzesvorhaben vorzulegen. Insbesondere die Investitionsverpflichtung für Streamingdienste sowie ein Steueranreizmodell für internationale Produktionen fehlen. Branchenverbände, Arbeitgeber und ver.di fordern diese Maßnahmen weiterhin, um den Filmstandort Deutschland langfristig wettbewerbsfähig zu halten.
Die Entscheidung über das FFG könnte richtungsweisend für die Zukunft der deutschen Filmwirtschaft sein.
Quelle: ver.di
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