Der Bundestag hat das neue Gesetz zur Filmförderung (FFG) beschlossen. Mit den Stimmen der ehemaligen Ampel-Koalitionsparteien SPD, Grüne und FDP verabschiedete das Parlament am Donnerstagabend in Berlin das neue FFG, mit dem die Förderung von Filmen einfacher und effizienter werden soll. Kulturstaatsministerin Claudia Roth sprach von einem wichtigen Erfolg: „Dieser Beschluss des Parlaments für ein neues Filmförderungsgesetz ist eine hervorragende und bedeutende Nachricht für die Filmbranche in Deutschland“, erklärte die Grünen-Politikerin. „Es verbessert die Rahmenbedingungen für das Filmemachen erheblich und stärkt das kreative Schaffen.“
Das Gesetz ermöglicht es, dass auch im Jahr 2025 neue deutsche Filme und Drehbücher finanzielle Unterstützung durch die Filmförderungsanstalt (FFA) erhalten können. Die FFA begrüßte diesen Schritt ausdrücklich. „Damit wird eine zentrale Säule der Filmreform umgesetzt, die in der Filmwirtschaft dringend benötigt wird“, betonte FFA-Vorstand Peter Dinges.
Die Neuregelung bildet den ersten Baustein eines umfassenden Konzepts, das deutsche und internationale Filmproduktionen verstärkt an Standorte in Deutschland bringen und traditionsreiche Einrichtungen wie das Studio Babelsberg besser auslasten soll. Die Filmbranche generiert Milliardenumsätze und bietet nach Schätzungen etwa 120.000 Menschen Beschäftigung.
In der Debatte im Bundestag unterstrich Roth, dass sie weiterhin an weiteren Reformschritten arbeiten werde. Sie sprach sich für ein Steueranreizmodell und eine Investitionsverpflichtung aus, um die Entwicklung der Branche voranzutreiben. Zudem kündigte sie an: „Für 2025 werden wir eine Brücke bauen.“ Der Deutsche Filmförderfonds und der German Motion Picture Fund sollen verlängert werden. Darüber hinaus werde die Anreizförderung ab dem 1. Februar 2025 auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 30 Prozent angehoben.