Die deutsche Medienregulierung steht vor einem großen Update: Der Digitale Medien-Staatsvertrag (DMStV) soll EU-Vorgaben umsetzen, KI und Plattformen regulieren und die Medienvielfalt sichern. Nach dem ersten Reformteil im Jahr 2024 liegen nun die Eckpunkte für die nächste Stufe vor – mit Rückenwind aus der Branche.

Die Bundesländer arbeiten weiter intensiv an der Reform des Medienstaatsvertrags (MStV), um den rechtlichen Rahmen an die Bedingungen der digitalen Medienlandschaft anzupassen. Unter dem Titel „Digitaler Medien-Staatsvertrag“ (DMStV) entsteht derzeit ein neues Regelwerk, das die Medienordnung in Deutschland zukunftsfähig machen und europäische Vorgaben umsetzen soll. Nach dem ersten Reformschritt im Sommer 2024 haben die Länder im Oktober 2025 Eckpunkte für die Fortentwicklung des Vertrages beschlossen.

Teil 1: Umsetzung europäischer Vorgaben

Der erste Teil des DMStV, der im Juni 2024 von der Rundfunkkommission der Länder vorgestellt wurde, konzentrierte sich vor allem auf die Umsetzung europäischer Rechtsakte. Dazu gehören das Europäische Medienfreiheitsgesetz, die Verordnung über Transparenz und Targeting politischer Werbung sowie die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI).

Ziel war es, die bestehenden nationalen Regelungen an das europäische Recht anzugleichen und Zuständigkeiten klar zu definieren. Dabei geht es insbesondere um die Rolle der Landesmedienanstalten, die künftig als Aufsichtsbehörden für bestimmte Pflichten im Zusammenhang mit KI und politischer Werbung agieren sollen.

Die Vorschläge der Länder sahen zudem vor, den Einsatz von KI-Tools im Bereich der Medienaufsicht rechtlich zu konturieren, da hier besonders sensible Grundrechtsfragen berührt sind. Die Reform sollte sicherstellen, dass Transparenz, Meinungsfreiheit und Datenschutz auch in einer zunehmend digitalisierten Medienwelt gewährleistet bleiben.

Nach der Veröffentlichung der ersten Vorschläge wurde im Sommer 2025 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Bis Ende Juli konnten Bürgerinnen, Organisationen und Verbände Stellungnahmen einreichen. Diese werden derzeit ausgewertet und fließen in die weiteren Arbeiten am Vertragsentwurf ein.

Teil 2: Eckpunkte zur Sicherung der Medienvielfalt

Mit dem nun vorgelegten zweiten Teil des DMStV setzen die Länder den Reformprozess fort und erweitern ihn um wirtschaftliche und technologische Aspekte. Die am 22. Oktober 2025 beschlossenen Eckpunkte sollen die Sicherung von Meinungsvielfalt, Informationsfreiheit und fairen Wettbewerbsbedingungen zwischen klassischen Medienanbietern und globalen Digitalplattformen gewährleisten.

Dabei geht es unter anderem um Fragen der Auffindbarkeit journalistischer Inhalte, den Erhalt von Refinanzierungsmöglichkeiten für private Medien und die Anpassung an neue technische Entwicklungen wie KI-basierte Zusammenfassungen oder Empfehlungssysteme. Auch Kooperationen zwischen Medienunternehmen sollen erleichtert werden, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Anbieter zu stärken.

Die Eckpunkte greifen damit zentrale Forderungen der Medienbranche auf. Der Verband Privater Medien (VAUNET) begrüßte das Maßnahmenpaket ausdrücklich und bezeichnete es als „effektives Bündel zur Sicherung der Medienvielfalt“. Zugleich mahnte der Verband an, dass das Tempo bei der weiteren Umsetzung entscheidend sei, um im Wettbewerb mit großen Technologiekonzernen nicht weiter ins Hintertreffen zu geraten.

Ausblick: Balance zwischen Regulierung und Innovation

Mit dem Digitalen Medien-Staatsvertrag reagieren die Länder auf tiefgreifende Veränderungen im Mediensektor, die durch Plattformökonomien, Künstliche Intelligenz und globale Informationsflüsse geprägt sind. Während Teil 1 die europäische Rechtsangleichung und die Rolle der Aufsicht stärkt, setzt Teil 2 stärker auf strategische Weichenstellungen für Vielfalt, Fairness und Innovation.

Der weitere Prozess dürfte von intensiven Abstimmungen zwischen Ländern, Medienhäusern und europäischen Institutionen geprägt sein. Ein konkreter Entwurf für den vollständigen DMStV wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 erwartet. Ziel ist es, die rechtlichen Grundlagen so zu gestalten, dass Medienvielfalt, journalistische Qualität und demokratische Diskussionsräume auch im digitalen Zeitalter nachhaltig gesichert bleiben.

Quellen:
  • Rundfunkkommission der Länder: Eckpunkte zum Digitalen Medien-Staatsvertrag (Teil 1 und 2) – Beschlüsse vom 4. Juni 2024 und 22. Oktober 2025.
  • VAUNET – Verband Privater Medien: VAUNET begrüßt Eckpunkte der Länder zum Digitalen Medien-Staatsvertrag als „effektives Maßnahmenbündel“ (Pressemitteilung vom 23. Oktober 2025).
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