Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) soll abgeschafft werden. Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sieht die vollständige Aufhebung des Gesetzes vor. Für Anbieter von Online-Kursen und digitalen Bildungsangeboten würde damit eine zentrale bürokratische Hürde entfallen.

Die Zulassungspflicht durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) soll dem Entwurf zufolge bereits zum 1. Juli 2027 wegfallen. Das FernUSG selbst soll nach einer Übergangsphase zum 30. Juni 2028 endgültig außer Kraft treten.

Hintergrund sind unter anderem jahrelange Rechtsunsicherheiten durch unterschiedliche Gerichtsurteile sowie der Aufwand und die Kosten der ZFU-Zulassung. Laut Referentenentwurf könnten Unternehmen durch den Wegfall der Regelungen jährlich rund 4,8 Millionen Euro entlastet werden. Für die Länder werden weitere Einsparungen bei den Verwaltungskosten erwartet.

Für Anbieter digitaler Bildungsangebote wäre die Abschaffung ein deutlicher Einschnitt. Digistore24, das sich seit Jahren für eine Überprüfung des FernUSG einsetzt, begrüßt den Vorstoß. Das Unternehmen hatte unter anderem ein Positionspapier veröffentlicht und einen Brandbrief mit 4.321 Unterschriften von Anbietern digitaler Wissensprodukte initiiert.

Noch ist die Abschaffung allerdings nicht beschlossen. Der Referentenentwurf muss zunächst das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Bis dahin gelten die bisherigen Vorgaben des FernUSG einschließlich der ZFU-Zulassungspflicht.

Quelle: BMBFSFJ; Digistore24

 

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