Die geplante Investitionspflicht für Streamingdienste und Fernsehsender in Deutschland nimmt die nächste Hürde. Der Gesetzentwurf für ein Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz befindet sich derzeit im europäischen Prüfverfahren. Ziel der Regelung ist es, zusätzliche Investitionen in die europäische und deutsche Film- und Medienwirtschaft zu lenken.

Vorgesehen ist, dass in- und ausländische Anbieter audiovisueller Medien künftig acht Prozent ihres jährlichen Nettoumsatzes investieren. Mindestens 60 Prozent der Investitionen sollen auf europäische audiovisuelle Werke entfallen, mindestens 80 Prozent auf Produktionen in deutscher Originalsprache. Zudem müssen mindestens 70 Prozent der Investitionen unabhängigen Filmproduzenten zugutekommen.

Als Investitionen sollen neben der Produktion unter anderem der Erwerb von Nutzungsrechten, Drehbuch- und Projektentwicklung, Synchronisation und Untertitelung sowie Maßnahmen der Nachwuchsförderung gelten. Bei einer freiwilligen Investitionsquote von mindestens zwölf Prozent sollen Anbieter von bestimmten Detailvorgaben abweichen können.

Die Einhaltung der Verpflichtung soll künftig von der Filmförderungsanstalt überwacht werden. Bei Nichterfüllung ist eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 75 Prozent vorgesehen. Nach Abschluss des europäischen Prüfverfahrens muss der Gesetzentwurf noch das weitere parlamentarische Verfahren durchlaufen. Für die deutsche Filmwirtschaft könnte die Regelung damit zu einer zusätzlichen Finanzierungsquelle für audiovisuelle Produktionen werden.