Die abschließende Beratung des MedienInvestVG im Bundestagsausschuss für Kultur und Medien ist kurzfristig von der Tagesordnung genommen worden. Der Schritt kommt in einer Phase, in der die Auseinandersetzung um die geplante Investitionsverpflichtung für Streamingdienste weiter an Schärfe gewinnt. Während internationale Plattformanbieter vor den wirtschaftlichen Folgen der Regelung warnen, drängen die deutschen Produktionsverbände auf verbindliche Vorgaben und den Erhalt zentraler Bestimmungen des Gesetzentwurfs.

Die Motion Picture Association (MPA) veröffentlichte am 3. November eine im Auftrag des Verbands von FGS Global durchgeführte Verbraucherumfrage. Von den 1.000 zwischen dem 13. und 17. Oktober befragten Personen in Deutschland sprachen sich 40 Prozent gegen die geplante Investitionsverpflichtung aus, 20 Prozent dafür. 70 Prozent befürchteten höhere Preise für Streaming-Abonnements. Allerdings war 64 Prozent der Befragten das Gesetzesvorhaben vor der Befragung nicht bekannt. Die MPA nutzt die Ergebnisse, um ihre Kritik an den geplanten Vorgaben zu untermauern.

Auch Amazon Deutschland erhöht den Druck auf die Politik. Country Manager Rocco Bräuniger wandte sich am 3. November in einem Beitrag auf „About Amazon“ gegen den vorliegenden Entwurf. Besonders kritisch sieht das Unternehmen den vorgesehenen Rechterückfall an Produzenten, die festen Investitionsquoten und zusätzliche bürokratische Anforderungen. Amazon argumentiert, dass die Regelungen die wirtschaftliche Flexibilität der Plattformen einschränken und Investitionen in deutsche Produktionen erschweren könnten. Bräuniger fordert deshalb, den Entwurf zu stoppen oder grundlegend zu überarbeiten.

Die Produktionsallianz, PROG Producers of Germany, AG DOK und Deutsche Filmakademie hatten sich bereits bei der Ausschussanhörung am 14. Oktober für eine verbindliche Investitionsverpflichtung ausgesprochen. Im Mittelpunkt ihrer Forderungen stehen der Erhalt der vorgesehenen Investitionsquoten von acht beziehungsweise zwölf Prozent und wirksame Regelungen zum Rechterückfall. Aus Sicht der Verbände sind diese Vorgaben entscheidend, damit unabhängige Produktionsunternehmen nicht nur von zusätzlichen Aufträgen profitieren, sondern auch wirtschaftlich verwertbare Rechte aufbauen können. Eine Abschwächung würde nach ihrer Einschätzung die Wirkung des Gesetzes erheblich begrenzen.

Mit der Absetzung des Tagesordnungspunkts bleibt offen, wann der Ausschuss die abschließende Beratung fortsetzt. Damit verzögert sich die weitere parlamentarische Behandlung eines Vorhabens, das für die künftige Finanzierung deutscher und europäischer Produktionen erhebliche Bedeutung haben könnte.