Haftung, Enthaftung und Legalitätspflicht

Geschäftsführung und Vorstand sind für die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien verantwortlich (Legalitätspflicht). Dies beinhaltet auch die Organisation entsprechender Strukturen im Unternehmen, sogenannte Compliance, Compliance Management oder Verhaltensrichtlinien mit entsprechenden Überwachungsstrukturen. 

In den neuen Nachhaltigkeitsberichtspflichten der EU, die in der „Corporate Social Responsibility Directive“ (kurz CSR.D) festgelegt wurden, müssen Unternehmen nach einem festen Schema über allgemeine Maßnahmen, sowie speziell in den Bereichen Soziales, Umwelt und Compliance im Rahmen des Jahresabschlusses berichten. In den nächsten Jahren werden immer mehr Unternehmen berichtspflichtig werden, da die Eintrittsschwellen sinken. Großunternehmen unterliegen ohnehin schon diversen Berichtspflichten seit 2017 (nach dem Rechnungslegungsstandard IFRS). Im Rahmen der neuen Lieferkettenpflichten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) müssen alle Unternehmen der Lieferkette eines berichtspflichtigen Gesetzes entsprechende Daten an ihre Auftraggeber übermitteln, die denen ermöglichen, einen standardkonformen Bericht zu erstellen. Zu vielen dieser Themen gibt es DIN/ISO Normen und Handreichungen, zum Beispiel der BAFA. Leider basieren diese in der Regel auf prozessorientierten Unternehmen und sind deshalb nur schwer auf das Projektgeschäft in der Kreativwirtschaft zu übertragen. Unterstützung bei der Implementierung bietet zum Beispiel International Film Partners (www.film-partners.com)