Der Kulturausschuss des Bundestags hat der Novellierung des Filmförderungsgesetzes zugestimmt, nachdem der Gesetzentwurf der Bundesregierung in geänderter Form verabschiedet wurde. Die Änderungen betreffen vor allem die Filmabgabe der Fernsehsender und Streaming-Dienste. Zukünftig können öffentlich-rechtliche und private Fernsehsender sowie Streaming-Anbieter nur noch 12,5 % ihrer Abgabe durch Werbezeiten für Kinofilme ersetzen, anstatt wie ursprünglich 40 %.
Die Koalitionsparteien (SPD, Grüne, FDP) stimmten für die Änderungen, während die CDU/CSU den Entwurf begrüßten, aber die Reform als unvollständig kritisierten, da noch keine konkreten Regelungen für Steueranreize und Investitionsverpflichtungen von Streamingdiensten vorliegen. Die AfD kritisierte das Gesetz wegen seiner ideologischen Ausrichtung, insbesondere wegen der Vorgaben zu Diversität und Geschlechtergerechtigkeit bei der Vergabe von Fördermitteln.
Der Gesetzentwurf sieht auch eine Stärkung der Filmförderungsanstalt (FFA) vor, die künftig sowohl für abgabenfinanzierte als auch kulturelle Filmförderung zuständig sein soll. Zusätzlich wird ein Diversitätsbeirat eingerichtet, und die Förderung von barrierefreien Filmfassungen soll verbessert werden. Weitere Änderungen umfassen eine teilautomatisierte Kinoförderung und die Abschaffung der bisherigen Förderkommissionen. Autoren und Regisseure sollen stärker am Erfolg ihrer Filme beteiligt werden.