Nachdem die Beitragsempfehlung der KEF von den Ländern nicht umgesetzt wurde, haben ARD und ZDF jetzt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

So hatte bereits im Februar 2024 die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) eine Anpassung des Rundfunkbeitrags um monatlich 58 Cent bzw. jährlich 0,8% ab dem 1.1.2025 empfohlen. Bislang haben die Länder aber keinen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag zur Umsetzung des Vorschlags vorgelegt. Auch auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2024 wurde kein entsprechender Entwurf beschlossen. Eine offizielle Begründung für die Nichtumsetzung der Beitragsempfehlung wurde nicht vorgelegt.

Wie aus der ARD-Pressemitteilung hervorgeht, ist eine Umsetzung des gesetzlich geregelten KEF-Verfahrens in den verbleibenden sechs Wochen des Jahres allerdings nicht mehr möglich. Mehrere Länder haben erkennen lassen, dass sie einer Beitragsanpassung zustimmen, während einige wenige Länder eine Beitragsanpassung nach wie vor ausschließen. Erforderlich ist hier jedoch ein einstimmiges Vorgehen der Länder. Eine ausbleibende Beitragsanpassung würde für die Rundfunkanstalten nach Einschätzung der KEF „die zur Erfüllung ihres derzeitigen Auftrags notwendige Finanzierung gefährden“.

Deshalb legen ARD und ZDF dies nun dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vor und reichen Verfassungsbeschwerde ein. Kai Gniffke, Vorsitzender der ARD und Intendant des SWR: „Dieser Schritt fällt uns schwer, aber wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen. Wir tragen Verantwortung über die nächsten vier Jahre hinaus für die dauerhafte Sicherung der staatsfernen Finanzierung und damit für journalistische Unabhängigkeit als Bestandteil der Rundfunkfreiheit. Die ist gesetzlich geregelt, und Gesetze sind einzuhalten. Recht und Gesetzestreue kennen nun mal keine Kompromisse.“

ZDF-Intendant Dr. Norbert Himmler sagte dazu: „Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung. Der Blick auf die Krisenherde der Welt und die wachsende Verunsicherung auch in Deutschland zeigt einmal mehr, wie wertvoll der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Garant verlässlicher Informationen für die Gesellschaft ist. Die Verfassung gibt vor, dass er dafür angemessen finanziert sein muss. Da die Länder die Beitragsempfehlung der KEF nicht umsetzen, bleibt uns keine andere Möglichkeit, als erneut Beschwerde in Karlsruhe einzulegen.“

Laut ZDF-Pressemitteilung sei der Rundfunkbeitrag, gemessen an der Kaufkraft, in den vergangenen 20 Jahren gesunken. Die von der KEF im Februar empfohlene Anhebung um 58 Cent pro Monat zum 1. Januar 2025 (von 18,36 auf 18,94 Euro) entspricht einer Steigerung von lediglich 0,8 Prozent pro Jahr und liege damit deutlich unter der Inflationsrate.

Weitere Infos dazu gibt es im ARD-Presseportal sowie von Seiten des ZDF hier .