Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Schauspielgewerkschaft Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS) haben laut Pressemitteilung gemeinsam mit der Produktionsallianz neue Bedingungen für den Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz in Filmproduktionen festgelegt. Damit konnten auch die Tarifverhandlungen zu diesem Thema erfolgreich abgeschlossen werden. Bereits zuvor hatten die Tarifpartner Einigungen zu Neuabschlüssen des TV FFS sowie des Schauspieltarifvertrages, zur betrieblichen Altersversorgung und zu Nachwuchsfilmen erzielt.

„Nach den ersten Erfolgen der US-Filmgewerkschaften haben BFFS und ver.di zusammen neue tarifliche Maßstäbe gesetzt. Zwar sind noch nicht alle Auswirkungen des KI-Einsatzes abschließend geklärt, doch konnten wir entscheidende Schutzmechanismen, mehr Mitbestimmung, eine Transparenzpflicht sowie finanzielle Ausgleichszahlungen als tarifliche Ansprüche gegen negative Folgen der technologischen Transformation in der Filmproduktion durchsetzen. Während die erste Vereinbarung den Schutz für Schauspielerinnen und Schauspieler sichert, soll die nächste Regelung auch die weiteren kreativen Berufe hinter der Kamera umfassen“, erklärte Christoph Schmitz-Dethlefsen aus dem Bundesvorstand von ver.di.

Heinrich Schafmeister vom BFFS betonte: „Diese Vereinbarung zu KI ist in Deutschland vermutlich die erste ihrer Art auf tariflicher Ebene. Unser Ziel war es, gemeinsam mit unseren Tarifpartnern den Umgang mit generativer KI so verantwortungsvoll zu gestalten, dass Arbeitgeber den technologischen Fortschritt nicht verpassen, gleichzeitig aber auch der Schutz unserer Arbeit gewahrt bleibt. Mit dieser Vereinbarung haben wir einen bedeutenden ersten Schritt gemacht und sehen optimistisch in die Zukunft.“

Die neue Tarifregelung betrifft spezifisch den Einsatz generativer KI, einer Technologie, die aus Trainingsdaten Muster erlernt und mittels Algorithmen neue Inhalte erzeugt. Herkömmliche KI-Anwendungen, die etwa zur Veränderung von Stimme oder Bildmaterial in der Postproduktion genutzt werden, fallen nicht unter diese Regelung. Der aktuelle Tarifabschluss konzentriert sich zunächst auf die schauspielerische Darbietung, insbesondere wenn diese durch generative KI bearbeitet, umgestaltet oder durch sogenannte Replikate, also digitale Nachbildungen der Schauspielerinnen und Schauspieler, ersetzt wird. Klare Regelungen zu Einwilligung und Vergütung sollen sicherstellen, dass digitale Abbilder nicht ohne Zustimmung der betroffenen Schauspielerinnen und Schauspieler genutzt werden.

Die neue Tarifvereinbarung tritt am 1. März 2025 in Kraft und gilt zunächst bis zum 30. Juni 2026. Um den rasanten Entwicklungen der KI-Technologie in der Filmbranche gerecht zu werden, wird sie halbjährlich evaluiert. Die Gewerkschaften planen, diesen Abschluss als Grundlage für die Erweiterung des Schutzes auf weitere Filmberufe zu nutzen.

Quelle: ver.di Pressestelle, Ansprechpartnerin Daniela Milutin, 030/6956-1011 bzw. -1012, pressestelle@verdi.de