Die Filmförderungsanstalt (FFA) hat 16 neue Richtlinien zum aktuellen Filmförderungsgesetz (FFG 2025–2029) veröffentlicht. Die neuen Bestimmungen, die vom FFA-Richtlinienausschuss erarbeitet und vom Verwaltungsrat beschlossen wurden, sind seit dem 20. März 2025 in Kraft. Zuvor wurden sie durch die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) genehmigt und bei der EU-Kommission angemeldet.

Die neuen Richtlinien regeln die Voraussetzungen für die Antragstellung sowie das Antragsverfahren und definieren die förder- bzw. zuschussfähigen Kosten. Dabei wurde die Struktur der Richtlinien überarbeitet und eine neue Nummerierung eingeführt. Die Richtlinien D.1 bis D.8 betreffen die Referenzförderung und gliedern sich in Zuerkennungs- und Verwendungsrichtlinien.

Eine zentrale Neuerung betrifft die Richtlinie D.1, die nun eine erweiterte Liste anrechenbarer Festivals für programmfüllende Filme enthält. Für Kurzfilme wurde eine separate Festivalliste in der D.6 eingeführt. Außerdem wird die Aufstockung des Eigenkapitals gemäß D.4 künftig als De-minimis-Beihilfe gewährt. Ein neues Merkblatt wird über die sich daraus ergebenden Änderungen und Einschränkungen informieren.

Weitere Anpassungen umfassen die Regelung von Medialeistungen (D.11) sowie die Einführung neuer Richtlinien für Kinos (D.12), für die §-2-Förderung (D.13) und für deutsch-französische Koproduktionen im Rahmen des Minitraité-Abkommens (D.15). Eine eigene Richtlinie (D.16) widmet sich zudem dem Minoritären Koproduktionsfonds.

Die neuen Richtlinien im Überblick:

  • D.1: Zuerkennung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme
  • D.2: Verwendung von Referenzmitteln Langfilm zur Herstellung neuer programmfüllender Filme
  • D.3: Verwendung von Referenzmitteln Langfilm zur Vorbereitung neuer programmfüllender Filme
  • D.4: Aufstockung des Eigenkapitals durch Referenzfilm- und Absatzmittel
  • D.5: Verwendung von Referenzmitteln Langfilm für Stoffentwicklung (Kreative)
  • D.6: Zuerkennung und Verwendung von Referenzmitteln für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme
  • D.7: Zuerkennung von Referenzabsatzmitteln für Verleihunternehmen
  • D.8: Verwendung und Auszahlung von Referenzabsatzmitteln für Verleihunternehmen
  • D.9: Bürgschaften
  • D.10: Sperrfristen und Verkürzungen
  • D.11: Medialeistungen
  • D.12: Kino
  • D.13: §§ 2 und 3 Abs. 2 FFG Förderung
  • D.14: Förderung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes
  • D.15: Förderung im Rahmen des deutsch-französischen Minitraité
  • D.16: Minoritärer Koproduktionsfonds

Die aktuellen Richtlinien stehen auf der Website der FFA (www.ffa.de) zur Verfügung.

Bild mit KI generiert, Chat-GPT