Berlin, 15. Mai 2025 – Die Filmförderungsanstalt (FFA) reagiert auf die angespannte Lage einzelner Produktionsfirmen mit einer einmaligen, selektiven Übergangsförderung für das Jahr 2025. Insgesamt stehen dafür 4,5 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel der Maßnahme ist es, Härtefälle abzufedern, in denen Filmprojekte mangels Förderanspruchs nicht realisiert werden könnten.

Die Förderung richtet sich gezielt an Produktionsunternehmen, die im Jahr 2024 keinen neuen deutschen Kinofilm herausgebracht haben und daher keine Referenzmittel für 2025 erhalten. Diese Unternehmen können nun für ein geplantes Filmprojekt eine Förderung von bis zu 500.000 Euro beantragen. Pro Firma ist nur ein Antrag möglich.

„Mit dieser Übergangsförderung wollen wir sicherstellen, dass wertvolle Filmprojekte nicht an formalen Hürden scheitern“, heißt es aus der FFA. Die Initiative soll verhindern, dass finanzielle Lücken in der Förderlogik zu Produktionsstopps führen.

Anträge können bis zum 26. Mai 2025 eingereicht werden. Über die Vergabe der Mittel entscheidet die bestehende Kommission für Produktionsförderung voraussichtlich am 14. Juli 2025.

Die genauen Antragsbedingungen und weitere Details sind im Merkblatt zur Übergangsförderung nach § 150 Absatz 6 Satz 2 FFG abrufbar.

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