München, 16. Mai 2025 – Das Landgericht Berlin II hat entschieden, dass die Gewerkschaft Ver.di keine Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) für Synchronbuchautor:innen und Synchronregisseur:innen aufstellen oder daran mitwirken darf. Ver.di hatte gemeinsam mit dem Bundesverband Schauspiel (BFFS) und dem Bundesverband Filmton (BVFT) eine sogenannte „Netflix-GVR-Synchron“ ausgehandelt, die auch diese Berufsgruppen einschloss.

Der Bundesverband Synchronregie und Dialogbuch (BSD) reichte daraufhin Klage ein, da er der Ansicht war, dass keine der beteiligten Organisationen die notwendige Repräsentativität für diese Gewerke besitzt. Das Gericht folgte dieser Argumentation und untersagte Ver.di, in diesem Bereich tätig zu werden.

Während Ver.di als Gewerkschaft für viele Arbeitnehmer:innen eine wichtige Rolle spielt, kritisiert der BSD, dass sie ohne ausreichende Branchenkenntnis in Bereiche vorgedrungen sei, die traditionell von spezialisierten Urheberverbänden vertreten werden. Die Klage gegen den BFFS wurde abgewiesen, da dieser bestritten hatte, für Synchronbuch und Synchronregie zu verhandeln.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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