Berlin, 10. Juni 2025 – Die deutsche Film- und Fernsehbranche stärkt die soziale Absicherung ihrer Beschäftigten: Ab dem 1. Juli 2025 tritt ein neuer Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Kraft. Darauf haben sich die Produktionsallianz, die Gewerkschaft ver.di sowie der Bundesverband Schauspiel (BFFS) geeinigt.
Kern des neuen Modells ist eine Entgeltumwandlung, bei der Filmschaffende einen Teil ihres Gehalts in Altersvorsorgebeiträge umwandeln. Die Produktionsfirmen leisten ergänzend ebenfalls Beiträge – jeweils vier Prozent der sogenannten Beitragsbemessungsgrundlage. Die Abwicklung übernimmt die Pensionskasse Rundfunk (PKR).
Gunnar Juncken, Produzent und Sprecher der zuständigen Arbeitsgruppe bei der Produktionsallianz, sieht in dem neuen Vertrag einen wichtigen Schritt in Richtung Zukunftsfähigkeit: „Unsere Branche muss für Fachkräfte attraktiv bleiben. Der neue Tarifvertrag schafft mehr Planungssicherheit, reduziert Bürokratie und verbessert die soziale Absicherung.“
Auch Martin Schrader, Vorstand der Pensionskasse Rundfunk, begrüßt die Neuerung: „Das ist ein Meilenstein im Kampf gegen Altersarmut in der Branche. Die PKR kann mit ihrem bewährten Modell einen wichtigen Beitrag leisten.“
Der Tarifvertrag richtet sich an Filmschaffende, die projektbezogen abhängig beschäftigt sind – etwa bei der Produktion von Kino- und Fernsehfilmen. Ausgenommen sind unter anderem Beschäftigte in der Werbung oder im Bereich Unterhaltung sowie dauerhaft Angestellte. Für die Umsetzung des neuen Modells stellen die Tarifparteien eine Musterformulierung bereit, die unkompliziert in Arbeitsverträge eingebunden werden kann. Mit der Softwarelösung SESAM soll die Verwaltung der Altersvorsorge zudem effizient und digital erfolgen.
Mit diesem Tarifvertrag unterstreicht die Filmwirtschaft ihr Ziel, kreative Exzellenz mit sozialer Verantwortung zu verbinden – und sich zukunftsfest aufzustellen.