Der Sächsische Landtag hat den Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verabschiedet. Änderungen bei TV- und Radiosendern, Sportausgaben und Kooperationen der Anstalten könnten künftig direkte Auswirkungen auf die Medien- und Filmbranche haben.

Der Sächsische Landtag hat am Mittwoch den Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den verbesserten Jugendmedienschutz verabschiedet. Damit nimmt Sachsen eine wichtige Rolle auf dem Weg zur bundesweiten Umsetzung des Vertrags ein, der zuvor von allen Landesparlamenten ratifiziert werden muss.

Für die Minderheitsregierung aus CDU und SPD war die Abstimmung besonders kritisch. Ihnen fehlten die nötigen Stimmen für eine eigene Mehrheit. Unterstützung erhielten sie von den Oppositionsfraktionen Grünen und Linken. AfD und BSW hatten sich zuvor gegen die Reform ausgesprochen. Laut der Linken wäre eine Ablehnung „eine Niederlage für die Demokratie“ gewesen. Gleichzeitig lobte die Fraktion Ministerpräsident Michael Kretschmer, der verstärkten Dialog zum Thema öffentlich-rechtlicher Rundfunk zugesagt hatte.

Der Reformstaatsvertrag zielt auf eine effizientere Struktur der öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio. Geplant sind unter anderem:

  • Reduzierung von TV-Spartenkanälen und Radiosendern

  • Maßnahmen zur Zusammenlegung von Angeboten

  • Deckelung der Ausgaben für Sportrechte

  • Klarere Definition des Rundfunkauftrags und Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Anstalten

Für die Film- und Medienwirtschaft sind diese Punkte von unmittelbarem Interesse. Eine mögliche Reduzierung von Spartenkanälen und Radiosendern kann Auswirkungen auf Produktionsaufträge und Content-Strategien haben. Gleichzeitig eröffnet die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Rundfunkanstalten Chancen für gemeinsame Produktionen und effizientere Nutzung von Ressourcen. Auch Angebote wie der Kinderkanal KiKA wurden im Vorfeld der Abstimmung thematisiert, was für Produzent*innen von Kinder- und Bildungsinhalten relevant sein kann.

Ministerpräsident Kretschmer betonte vor der Abstimmung die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als „zentrale Säule des Landes“ und sprach die Oppositionsfraktionen direkt an. Dabei ging er auch auf Kritikpunkte ein, wie die Presseähnlichkeit einzelner Angebote und die Rolle des KiKA in der Region.

Mit der Zustimmung Sachsens sind nur noch drei Bundesländer für die vollständige Umsetzung des Reformstaatsvertrags ausstehend, dort gelten die Mehrheiten nach Angaben des Landtags als gesichert. Für die Branche empfiehlt es sich, die Umsetzung aufmerksam zu verfolgen und mögliche Auswirkungen auf Produktionsaufträge, Kooperationen und Content-Strategien frühzeitig zu evaluieren.

Quelle: Sächsischer Landtag – Staatskanzlei

 

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