Der Verband deutscher Sprecher:innen (VDS) hat ein juristisches Gutachten zu neuen Vertragsregelungen von Netflix veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht eine Klausel, die es dem Streaminganbieter ermöglicht, Sprachaufnahmen von Synchronsprecher:innen auch für das Training von KI-Systemen zu verwenden.

Nach Angaben des Verbands sollen Sprecher:innen im Rahmen aktueller Produktionen eine erweiterte Rechteübertragung unterzeichnen. Diese umfasse unter anderem die Nutzung der Aufnahmen zu KI-Trainingszwecken. Eine gesonderte Vergütung für diese Nutzung sei in den betreffenden Vertragsdokumenten nicht vorgesehen.

Das vom VDS beauftragte Gutachten prüft die Vereinbarung unter anderem im Hinblick auf Datenschutz-, Urheber- und Vertragsrecht sowie auf die europäische KI-Verordnung. Laut Verband kommt die rechtliche Einschätzung zu dem Ergebnis, dass einzelne Regelungen rechtlich problematisch sein könnten. Details des Gutachtens wurden in einer Pressemitteilung des VDS zusammengefasst.

Der Verband verweist darauf, dass die Nutzung von Sprachaufnahmen für KI-Anwendungen sowohl wirtschaftliche als auch persönlichkeitsrechtliche Fragen aufwerfe. Zugleich betont der VDS, dass Netflix seit Jahren ein wichtiger Partner der deutschen Synchronbranche sei. Ziel sei eine rechtssichere und einvernehmliche Lösung.

Netflix hatte zuvor erklärt, man nehme die Diskussionen ernst. Synchronsprecher:innen seien von zentraler Bedeutung für lokalisierte Produktionen. Der Streamingdienst investiere weiterhin in die deutsche Synchronbranche.

Das Gutachten soll nach Angaben des Verbands als Grundlage für weitere Gespräche dienen.

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