Die Kinokette CineStar und die Gewerkschaft ver.di haben sich in der vierten Verhandlungsrunde auf einen neuen Tarifvertrag verständigt. Die Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2027 und bringt deutliche Verbesserungen bei Löhnen und Sonderzahlungen für Beschäftigte in den deutschen CineStar-Kinos.
Kern der Einigung ist eine Lohnerhöhung von insgesamt 11,6 Prozent, die in drei Stufen umgesetzt wird und rückwirkend zum 1. März greift. Dabei wurde der gesetzliche Mindestlohn berücksichtigt. Zusätzlich steigt die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) um 20 Prozent.
Ein weiterer Bestandteil der Vereinbarung ist eine strukturelle Anpassung: Die Eingruppierung der CineStar-Häuser wird von bislang drei auf zwei Kategorien reduziert. Damit soll das Vergütungssystem vereinfacht und transparenter gestaltet werden.
Beide Seiten betonten den konstruktiven Verlauf der Gespräche. CineStar-Geschäftsführer Oliver Fock sprach von einem „erfolgreichen Abschluss“ nach intensiven, aber stets lösungsorientierten Verhandlungen. Auch die positive Gesprächsatmosphäre und das faire Miteinander wurden hervorgehoben.
Geschäftsführer Michael Strohmenger verwies zudem auf die Bedeutung der Einigung für den laufenden Betrieb: Das Ende der Streikaktivitäten schaffe eine wichtige Grundlage für stabile Abläufe im weiteren Jahresverlauf.
Zuvor hatte es an rund einem Viertel der CineStar-Standorte in Deutschland Arbeitskampfmaßnahmen gegeben. Laut CineStar seien die Auswirkungen auf den Kinobetrieb jedoch gering geblieben, da viele Beschäftigte dennoch zur Arbeit erschienen seien.
Mit dem neuen Tarifvertrag ist nun für mehrere Jahre Planungssicherheit in der größten deutschen Kinokette geschaffen worden – sowohl für das Unternehmen als auch für die Beschäftigten.
