Ein von Amazon beauftragtes Rechtsgutachten stellt zentrale Elemente des geplanten Medieninvestitionsverpflichtungsgesetzes (MedienInvestVG) in Frage. Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts, Udo Di Fabio, kommt darin zu dem Ergebnis, dass der Entwurf sowohl verfassungsrechtlich als auch europarechtlich problematische Regelungen enthalten könnte.

Das Gutachten bezieht sich auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Ende Mai 2026 beschlossen wurde und eine verpflichtende Investitionsquote für Video-on-Demand-Anbieter vorsieht.

Investitionspflicht als Kern der Reform

Der Regierungsentwurf des MedienInvestVG sieht vor, dass Anbieter audiovisueller Mediendienste künftig einen festen Anteil ihres in Deutschland erzielten Nettoumsatzes in europäische Film- und Serienproduktionen investieren müssen. Laut Bundesregierung beträgt die Basisquote acht Prozent des Nettoumsatzes.

Zusätzlich enthält der Entwurf Subquoten für bestimmte Werkarten sowie Regelungen zur Rechteverwertung und zur strukturellen Ausgestaltung von Produktionsbeteiligungen.

Rechtsgrundlage und Zielsetzung ergeben sich aus dem offiziellen Gesetzentwurf der Bundesregierung sowie der dazugehörigen Kabinettsfassung vom 27. Mai 2026.

Gutachten: Zweifel an Kompetenz, Eingriffsintensität und EU-Recht

In seiner Analyse stellt Di Fabio mehrere rechtliche Kernfragen in den Mittelpunkt:

Erstens wird die Gesetzgebungskompetenz des Bundes problematisiert. Teile der Regelung könnten nach Auffassung des Gutachtens in den kulturpolitischen Zuständigkeitsbereich der Länder fallen.

Zweitens sieht die Untersuchung einen möglichen Eingriff in die Berufsfreiheit nach Artikel 12 Grundgesetz, da die Investitions- und Subquoten tief in unternehmerische Entscheidungsfreiheit eingreifen könnten.

Drittens werden die Regelungen zum sogenannten Rechterückfall kritisch bewertet. Dieser könne nach Einschätzung des Gutachtens nicht vollständig durch die EU-Audiovisuelle Mediendiensterichtlinie gedeckt sein und damit unionsrechtliche Konflikte auslösen.

Das Gutachten ist als juristische Bewertung des konkreten Regierungsentwurfs einzuordnen und ergänzt die bereits im Gesetzgebungsverfahren vorliegenden Stellungnahmen und Folgenabschätzungen.

Gesetzgeberische Einordnung

Der Entwurf des MedienInvestVG wurde im Rahmen der Filmförderreform der Bundesregierung beschlossen und ist Teil eines größeren Pakets zur Stärkung des Produktionsstandorts Deutschland. Neben der Investitionsverpflichtung umfasst die Reform auch erhöhte Fördermittel und strukturelle Anpassungen der Filmförderung.

Laut Bundesregierung soll das Gesetz dazu beitragen, Investitionen internationaler Streaminganbieter stärker an den Produktionsstandort Deutschland zu binden und damit die heimische Filmwirtschaft zu stärken.

Der Entwurf sieht zugleich eine Öffnungsklausel vor, die abweichende Branchenlösungen bei höheren Investitionsquoten ermöglicht.

Ausblick

Ob das Gutachten Auswirkungen auf den weiteren Gesetzgebungsprozess haben wird, ist derzeit offen. Die Bundesregierung verfolgt weiterhin das Ziel, das MedienInvestVG so auszugestalten, dass es Anfang 2027 in Kraft treten kann. Änderungen am Entwurf könnten jedoch zusätzliche Abstimmungs- oder Notifizierungsschritte auf EU-Ebene erforderlich machen und damit den Zeitplan verzögern.

Damit bleibt die Investitionsverpflichtung Gegenstand eines laufenden rechtlichen und industriepolitischen Aushandlungsprozesses zwischen Gesetzgeber, Plattformanbietern und Produktionswirtschaft.