Die geplante Übernahme von Warner Bros. Discovery durch Paramount Skydance bleibt trotz der Freigabe durch die Europäische Kommission vorerst blockiert. Während Brüssel den Zusammenschluss unter Auflagen genehmigte, haben Kartellklagen in den USA den Vollzug gestoppt. Paramount hat sich inzwischen verpflichtet, die Fusion bis zum Abschluss des laufenden Gerichtsverfahrens – spätestens jedoch bis zum 1. Juni 2027 – nicht zu vollziehen. Damit entscheidet sich die Zukunft eines der größten Mediendeals der vergangenen Jahre nun vor einem US-Gericht.

Die Europäische Kommission hatte den rund 111 Milliarden US-Dollar schweren Zusammenschluss am 22. Juli unter Auflagen freigegeben. Eine vertiefte wettbewerbsrechtliche Prüfung blieb aus, nachdem Paramount umfangreiche Zusagen zum europäischen Filmvertrieb gemacht hatte. Dazu gehören insbesondere der Verkauf der Beteiligung am Vertriebsunternehmen United International Pictures (UIP) im Europäischen Wirtschaftsraum sowie zehnjährige Verpflichtungen, bestimmte Vertriebsstrukturen nicht zusammenzuführen. Nach Auffassung der Kommission reichen diese Maßnahmen aus, um mögliche Wettbewerbsprobleme im europäischen Kinomarkt auszuräumen.

In den USA entwickelt sich das Verfahren dagegen zunehmend zu einer kartellrechtlichen Grundsatzentscheidung. Eine von Kalifornien angeführte Koalition aus zwölf Bundesstaaten klagt gegen die Fusion und sieht die Gefahr einer erheblichen Marktkonzentration bei großen Kinostarts sowie im Film- und Fernsehgeschäft. Ein Bundesgericht folgte dieser Einschätzung zunächst und untersagte Paramount und Warner Bros. Discovery per einstweiliger Verfügung, den Zusammenschluss zu vollziehen. Die Anordnung wurde später bis Mitte August verlängert.

Unterstützung erhalten die Bundesstaaten von der Writers Guild of America (WGA). Die Drehbuchautorengewerkschaft hatte ebenfalls Klage eingereicht und argumentiert, die Fusion werde den Wettbewerb um kreative Talente einschränken, Beschäftigungsmöglichkeiten verringern und den Druck auf Vergütungen erhöhen. Den Antrag auf eine eigene einstweilige Verfügung zog die WGA später zurück, nachdem sich die Verfahrensparteien auf einen direkten Weg zur Hauptverhandlung verständigt hatten.

Um den Rechtsstreit zu beschleunigen, erklärte sich Paramount schließlich bereit, die Übernahme bis fünf Tage nach einer gerichtlichen Entscheidung oder spätestens bis zum 1. Juni 2027 auszusetzen. Damit dürfte die ursprünglich geplante Anhörung über eine weitergehende einstweilige Verfügung entfallen. Stattdessen soll das Verfahren unmittelbar in die Hauptsache übergehen. Mit einer Entscheidung wird nach derzeitiger Einschätzung frühestens im späteren Jahresverlauf gerechnet.

Die Verzögerung dürfte für Paramount allerdings teuer werden. Nach den Vereinbarungen zur Transaktion wird ab dem 1. Oktober eine sogenannte „Ticking Fee“ fällig, die sich auf rund 650 Millionen US-Dollar pro Quartal belaufen soll, solange der Zusammenschluss nicht abgeschlossen werden kann.

Kritik an der europäischen Entscheidung kommt unterdessen vom Kino-Dachverband UNIC. Zwar begrüßt der Verband die von Paramount zugesagten Auflagen im Filmvertrieb, hält diese jedoch für nicht weitreichend genug. Nach Ansicht von UNIC hätte die Europäische Kommission auch mögliche Auswirkungen auf Kinofenster, Filmvielfalt, Produktionskapazitäten, Vertriebspraktiken und den Zugang zu Filmkatalogen stärker berücksichtigen müssen. Gleichzeitig appellierte der Verband an Paramount-CEO David Ellison, seine öffentlichen Zusagen zur exklusiven Kinoauswertung und zu einer breiten Kinostartstrategie einzuhalten.

Die unterschiedlichen Bewertungen in Europa und den USA verdeutlichen die verschiedenen wettbewerbsrechtlichen Maßstäbe beider Märkte. Während die EU-Kommission den europäischen Filmmarkt mit einer Vielzahl internationaler und regionaler Wettbewerber als ausreichend wettbewerbsintensiv bewertet, konzentriert sich das Verfahren in den Vereinigten Staaten auf die Auswirkungen im US-Kinomarkt, in dem die Kläger eine deutlich stärkere Marktkonzentration befürchten.

Für Paramount bedeutet dies, dass die internationale Zustimmung der Wettbewerbsbehörden allein nicht ausreicht. Ob der milliardenschwere Zusammenschluss tatsächlich umgesetzt werden kann, entscheidet sich nun im US-Kartellverfahren – und damit in einem Rechtsstreit, der weit über die beteiligten Unternehmen hinaus Signalwirkung für künftige Medienfusionen haben dürfte.

 

Quellen: Europäische Kommission, California Office of the Attorney General, U.S. District Court, Writers Guild of America (WGA), UNIC, Paramount Skydance sowie Berichte von Variety, Deadline und Reuters.

 

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