Für die zweite Runde der Kinoprogrammprämie des Bundes „Liebling Kino“ hat die Filmförderungsanstalt (FFA) die Förderbedingungen angepasst. Im Mittelpunkt steht ein neuer Landkinofaktor, mit dem insbesondere kleinere Kinos in Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern stärker berücksichtigt werden sollen.

Kinos, die in die Prämienberechnung einbezogen werden, erhalten künftig einen Zuschlag von 20 Prozent auf ihre Besuchspunkte, wenn sie in einer Gemeinde mit weniger als 50.000 Einwohnern liegen. Der Landkinofaktor ergänzt damit den bestehenden Leinwandfaktor sowie den Bonus für besondere kulturelle Programmarbeit.

Auch die Grenzen für die Prämienhöhe wurden verändert. Die Mindestprämie liegt künftig bei 3.000 Euro je Kino. Gleichzeitig wird die maximale Förderung auf 125.000 Euro je Kino begrenzt. Nach Angaben der FFA soll damit erreicht werden, dass die Förderung einer größeren Zahl von Kinos zugutekommt.

Die Anpassungen folgen auf die Auswertung der ersten Runde von „Liebling Kino“. Das Grundprinzip der im vergangenen Jahr eingeführten Kinoprogrammprämie bleibt dabei bestehen. Mit den Änderungen soll insbesondere der Bedeutung von Kinos in kleineren Gemeinden und im ländlichen Raum stärker Rechnung getragen werden.

Der HDF Kino begrüßte die Einführung des Landkinofaktors. Dieser berücksichtige die besonderen Rahmenbedingungen von Landkinos und deren Bedeutung für kulturelle Teilhabe und Begegnung vor Ort.

Die neuen Teilnahmebedingungen für die Kinoprogrammprämie 2026 sind bereits verfügbar. Anträge sollen voraussichtlich ab Ende September über das FFA-Serviceportal möglich sein. Voraussetzung für die Berechnung der Prämienpunkte ist zudem eine verbindliche Filmliste. Nur die darin aufgeführten Filme können für „Liebling Kino“ berücksichtigt werden.

Zur Pressemitteilung

 

 
Bild: © Unsplash