Die deutschen Länderförderungen wollen ihre Förderpraxis für Kinofilmproduktionen weiter vereinheitlichen. Für Projekte, deren erster Förderantrag ab dem 1. Januar 2027 gestellt wird, kommen künftig vier länderübergreifende Merkblätter zur Anwendung. Sie regeln den Regionaleffekt, die vorvertragliche Prüfung, die Verwendungsnachweisprüfung sowie gemeinsame Grundsätze bei der Tilgung von Förderdarlehen.
Die Merkblätter wurden gemeinsam von den Länderförderungen, der Filmförderungsanstalt (FFA) und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) erarbeitet. Sie sollen künftig von den an einem Kinoprojekt beteiligten Länderförderungen und den jeweiligen Prüfinstitutionen einheitlich angewendet werden.
Für Produzenten sollen damit Verfahren und Anforderungen über Ländergrenzen hinweg stärker vereinheitlicht werden. Bis zum 31. Dezember 2026 gelten weiterhin die bisherigen Merkblätter. Für Talentfilm bleiben ergänzend die jeweiligen Regelungen der einzelnen Länderförderungen bestehen.
Die Harmonisierung soll zudem weiterentwickelt werden. FFA und BKM wollen in den kommenden Monaten prüfen, ob die neuen Merkblätter an die Bundesförderungen angepasst und entsprechend weiterentwickelt werden können. Damit soll die angestrebte Vereinheitlichung der deutschen Filmförderinstrumente weiter vorangetrieben werden.
