Die zweite Runde der Kinoprogrammprämie des Bundes „Liebling Kino“ startet am 29. September 2026. Ab diesem Termin können Kinos ihre Anträge über das FFA-Serviceportal einreichen. Für neue Nutzer ist zunächst eine Registrierung und Freischaltung durch die Filmförderungsanstalt (FFA) erforderlich. Bereits registrierte Nutzer können das Portal ohne erneute Freischaltung verwenden.

Für die zweite Runde wurden die Teilnahmebedingungen angepasst. Neu ist unter anderem der sogenannte Landkinofaktor: Kinos in Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern erhalten einen Bonus von 20 Prozent auf ihre Besucherpunkte. Damit wird die unterschiedliche Situation kleinerer Kinos in der Fläche im Punktesystem stärker berücksichtigt. Zusätzlich bleibt der Leinwandfaktor für Kinos mit höchstens zwei Leinwänden bestehen.

Auch bei der Höhe der Prämien gibt es Änderungen. Die maximale Förderung wird auf 125.000 Euro je Kino begrenzt. Gleichzeitig wird ein Mindestbetrag von 3.000 Euro garantiert, wenn sich aus der erreichten Punktzahl rechnerisch eine geringere Prämie ergibt. Die Prämienverteilung erfolgt weiterhin auf Grundlage der erreichten Punkte und der insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel.

Grundlage der Bewertung sind die Besucherzahlen für deutsche, europäische und künstlerisch-kreative Filme sowie verschiedene Bonusfaktoren für die Programmarbeit. Die ausgezahlte Prämie muss innerhalb von zwei Jahren für den Betrieb des ausgezeichneten Kinos, insbesondere für die kulturelle Programmarbeit, eingesetzt werden.

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