Der Bundestag berät heute erstmals über das geplante Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz (MedienInvestVG). Die erste Lesung ist für Donnerstag, 24. September, angesetzt. Anschließend soll der Regierungsentwurf in die Ausschüsse überwiesen werden; federführend soll der Ausschuss für Kultur und Medien sein.
Mit dem Gesetz sollen Streamingdienste sowie private und öffentlich-rechtliche Fernsehveranstalter mit eigenen Video-on-Demand-Angeboten in Deutschland zu Investitionen in europäische und deutsche audiovisuelle Produktionen verpflichtet werden. Vorgesehen ist eine Investitionsquote von acht Prozent des jährlichen Nettoumsatzes. Davon sollen mindestens 60 Prozent in europäische audiovisuelle Werke und mindestens 80 Prozent in Produktionen in deutscher Originalsprache fließen. Mindestens 70 Prozent der Investitionen sollen auf Werke unabhängiger Produzenten entfallen.
Anrechenbar sollen neben Produktionsinvestitionen unter anderem der Erwerb von Nutzungsrechten, Drehbuch- und Projektentwicklung, Synchronisation und Untertitelung sowie Nachwuchsförderung sein. Die Filmförderungsanstalt soll die Verpflichtung berechnen und überwachen. Bei Nichterfüllung sieht der Entwurf eine Ausgleichsabgabe von 75 Prozent vor.
Mit der ersten Lesung beginnt nun die parlamentarische Beratung des Gesetzes, das für die deutsche Produktionswirtschaft erhebliche Auswirkungen auf die künftige Finanzierung audiovisueller Inhalte haben könnte.
