Die geplante Investitionspflicht für Streamingdienste bleibt ein Konfliktthema der deutschen Filmwirtschaft. In den Stellungnahmen zur Anhörung des Kulturausschusses des Bundestags am 14. Oktober zeigt sich ein deutlicher Gegensatz: Während die Produktionsverbände verbindliche Investitionen und eine stärkere Position unabhängiger Produzenten fordern, lehnen private Medienanbieter den Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form ab. Umstritten sind vor allem die Höhe der Quoten, die Verteilung der Rechte und die Frage, wie sich der Produktionsstandort Deutschland langfristig stärken lässt.

Die Produktionsallianz, PROG, AG DOK und die Deutsche Filmakademie unterstützen die Investitionspflicht grundsätzlich. Sie sehen darin einen Hebel, um große Medienunternehmen stärker an der Finanzierung deutscher Produktionen zu beteiligen. Zugleich warnen sie davor, die vorgesehenen Investitionsquoten von acht beziehungsweise zwölf Prozent weiter abzuschwächen. Unabhängige Produzenten müssten zudem Rechte an ihren Werken behalten und wirtschaftlich von deren langfristiger Verwertung profitieren können.

VAUNET hält die geplanten Vorgaben dagegen für unverhältnismäßig. Der Verband privater Medien kritisiert die Kombination aus Investitionspflicht, Unterquoten und Einschränkungen bei der Anrechnung von Ausgaben. Er warnt vor zusätzlichen Kosten und rechtlichen Risiken und fordert stattdessen international wettbewerbsfähige steuerliche Anreize.

Auch der Verband Technischer Betriebe für Film und Fernsehen (VTFF) drängt auf verlässliche Rahmenbedingungen. Er fordert höhere Investitionsquoten und eine stärkere Berücksichtigung technischer Dienstleister und tatsächlich in Deutschland erbrachter Produktionsleistungen. Zudem spricht er sich für einen langfristig gesicherten steuerlichen Produktionsanreiz aus.

Im Kern geht es damit nicht nur um die Verpflichtung zu Investitionen, sondern auch darum, wie diese ausgestaltet werden und wem sie wirtschaftlich zugutekommen. Die Stellungnahmen machen deutlich, dass zwischen Medienanbietern, Produzenten und technischen Betrieben weiterhin unterschiedliche Erwartungen an das Gesetz bestehen.