Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) sieht bei der Bavaria Film GmbH erheblichen wirtschaftlichen Handlungsbedarf. In seinem Bericht „FinSit 2026“ empfiehlt er, das Unternehmen stärker auf das profitable Kerngeschäft Film- und Fernsehproduktion auszurichten, Kosten zu senken und Gewinnausschüttungen an die tatsächliche Geschäftsentwicklung anzupassen.

Nach Angaben des Rechnungshofs lag das operative Ergebnis der Bavaria Film ohne Sondereffekte und Beteiligungserträge im untersuchten Zeitraum durchschnittlich bei minus 5,4 Millionen Euro jährlich. Zugleich überstiegen die Ausschüttungen an die Gesellschafter von 2019 bis 2025 die erwirtschafteten Ergebnisse um insgesamt 30 Millionen Euro. Dies habe zu einem Rückgang der Liquidität geführt. Der ORH begrüßt daher, dass für 2026 keine Gewinnausschüttung geplant ist.

Als Reaktion auf die wirtschaftlichen Herausforderungen hat die Bavaria Film eine Neuorganisation eingeleitet. Die bisher vier Geschäftsbereiche sollen auf zwei Einheiten reduziert, zentrale Dienstleistungen weitgehend in die Tochtergesellschaften verlagert und Doppelstrukturen abgebaut werden. Zudem soll der Geschäftsbereich Immobilien angesichts sinkender Nachfrage und steigender Investitions- und Instandhaltungskosten neu ausgerichtet werden.

Auch die Bavaria Filmstadt steht unter Beobachtung. Zwar erzielte sie 2023 nach elf Verlustjahren und 2024 wieder positive Betriebsergebnisse. Seit 2007 summieren sich ihre Verluste laut ORH jedoch auf fünf Millionen Euro. Sollte sich die Verlustsituation erneut verfestigen, empfiehlt der Rechnungshof, auch eine Aufgabe des Geschäftsfelds zu prüfen.

Für den Bavaria-Film-Konzern sehen die Prüfer vor allem bei einer stärkeren Zusammenarbeit mit den öffentlich-rechtlichen Gesellschaftern und bei zusätzlichen Produktionsaufträgen Potenzial. Eine langfristige Perspektive müsse durch entsprechende strategische Entscheidungen der Gesellschafter und des Aufsichtsrats abgesichert werden.

Quelle: Bayerischer Oberster Rechnungshof: FinSit 2026 (Abschnitte 15 und 20.6.2).

 
 
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