Der Bundesverband Schauspiel (BFFS), die ARD, die ARD Degeto Film sowie die Produktionsallianz haben eine überarbeitete Fassung der Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) für Schauspielende abgeschlossen. Grundlage ist die am 02.04.2026 final unterzeichnete Vereinbarung „BFFS-ARD-Schauspiel-GVR“.
Die neue Regelung erweitert den Anwendungsbereich der Folgevergütungen. Diese gelten künftig nicht mehr ausschließlich für 90-minütige Auftragsproduktionen im linearen Fernsehen, sondern auch für kürzere TV-Formate sowie Serienproduktionen.
Für die Nutzung in nicht-linearen Auswertungsformen, insbesondere in Mediatheken, konnte im Rahmen der Vereinbarung noch kein abschließendes Vergütungsmodell festgelegt werden. Die Regelung sieht hierzu weitere Gespräche zwischen den Vertragsparteien vor.
Darüber hinaus enthält die neue GVR erstmals eine Regelung zur Erlösbeteiligung für Schauspielende im Falle einer erfolgreichen kommerziellen Verwertung von Produktionen.
Die Vereinbarung ersetzt die seit 2022 geltende Fassung der GVR und tritt mit Unterzeichnung in Kraft.
