Die Filmförderungsanstalt (FFA) startet am 17. November 2026 die Antragstellung für die neue Anreizförderung des Bundes. Ab 10 Uhr können über das FFA-Serviceportal erstmals Anträge für die drei Fördersäulen eingereicht werden, die ab 2027 den Deutschen Filmförderfonds (DFFF I und II) sowie den German Motion Picture Fund (GMPF) ablösen.
Das neue Fördersystem unterscheidet zwischen Kinofilmproduktionen, TV- und VoD-Produktionen sowie Produktionsdienstleistern. Für Hersteller von Film- und Serienprojekten gilt zunächst eine zeitliche Einschränkung: In der ersten Antragsrunde werden nur Vorhaben berücksichtigt, deren Dreh- oder Animationsbeginn spätestens am 30. Juni 2027 liegt. Projekte mit geplantem Produktionsstart in der zweiten Jahreshälfte 2027 können voraussichtlich ab Mitte April Anträge stellen. Für Produktionsdienstleister gelten keine entsprechenden Einschränkungen beim geplanten Drehbeginn.
Voraussetzung für die Antragstellung ist der Nachweis einer mindestens 50-prozentigen Finanzierung der Gesamtherstellungskosten. Zudem müssen sämtliche erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Antragsteller vorab ein verpflichtendes Antragsgespräch mit der FFA führen.
Die Bearbeitung erfolgt nach Eingangszeitpunkt. Anträge können nur angenommen werden, solange ausreichend Haushaltsmittel für die jeweilige Einreichrunde verfügbar sind. Die Öffnung des Verfahrens erfolgt bereits vor der endgültigen Abstimmung der Förderrichtlinien mit der EU-Kommission und des Bundeshaushalts 2027 mit dem Bundesfinanzministerium.
