Die FFA startet die Referenzförderung 2026. Anträge müssen bis 1. März über das Serviceportal eingereicht werden. Neu sind der Gleichstellungsbonus, höhere Kappungsgrenzen für Verleiher und angepasste Förderbedingungen für Talentfilme. Zweit- und Drittteilnahmen sind möglich, digitale Beratung via Teams ohne Anmeldung verfügbar. Wer Fördermittel erhalten will, sollte sich rechtzeitig registrieren und die Frist beachten.
Die Filmförderungsanstalt (FFA) hat die Referenzförderung 2026 eröffnet. Anträge für Produktion, Verleih und Kurzfilme müssen bis zum 1. März 2026 über das FFA-Serviceportal eingereicht werden. Eine vorherige Registrierung ist nötig, da die Freischaltung mehrere Tage dauern kann.
Neue Förderungen im Überblick
Für das laufende Jahr gibt es wichtige Änderungen, die Produzenten und Verleiher kennen sollten:
Gleichstellungsbonus: Projekte, die bestimmte Gleichstellungs-Kriterien erfüllen, erhalten zusätzliche Punkte.
Höhere Kappungsgrenzen für Verleiher: Verleiher können nun größere Summen an Fördermitteln beantragen.
Talentfilm-Anpassungen: Nachwuchsproduktionen profitieren von erleichterten Förderbedingungen.
Zweit- und Drittteilnahmen
Filme, die bereits 2025 gefördert wurden, können über einen Nebenantrag erneut eingereicht werden, wenn mindestens 10.000 Referenzpunkte nachgewiesen werden. Ältere Teilnahmen (2024 oder früher) erfordern ggf. eine erneute Registrierung oder direkten Kontakt zu den zuständigen Förderreferent:innen.
Digitale Beratung
Die FFA bietet eine Online-Beratung via Microsoft Teams an. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, Interessierte können sich direkt zuschalten, um Fragen zum Antragsprozess zu klären.
Fazit:
Die Neuerungen – Gleichstellungsbonus, höhere Kappungsgrenzen und Talentfilm-Anpassungen – schaffen zusätzliche Chancen für Produzenten, Verleiher und Nachwuchsfilmer. Wer Fördermittel beantragen möchte, sollte sich rechtzeitig registrieren und die Frist am 1. März 2026 beachten.
