Das Bundeskabinett hat ein Durchführungsgesetz zur Umsetzung der europäischen KI-Verordnung beschlossen. Damit werden die Vorgaben der im August 2024 in Kraft getretenen Verordnung der Europäische Union in nationales Recht eingebettet und organisatorisch konkretisiert.
Das Gesetz legt unter anderem fest, welche nationalen Behörden für die Anwendung und Kontrolle der neuen Vorschriften zuständig sind. Ziel ist es, die Einhaltung der europäischen Regeln beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Deutschland sicherzustellen.
Nach Angaben der Bundesregierung enthält das Durchführungsgesetz zudem Klarstellungen zur Medienaufsicht. Demnach wird die föderale Zuständigkeitsverteilung gewahrt: Für Presse und Rundfunk bleiben weiterhin die Länder verantwortlich. Diese Präzisierung war nach Regierungsangaben im Gesetzgebungsverfahren besonders berücksichtigt worden.
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer begrüßte den Beschluss und verwies auf die Bedeutung klarer Zuständigkeiten im Bereich der Medienregulierung. Fragen der KI-Regulierung berührten in Deutschland auch die bestehende, staatsferne Medienordnung. Zudem betonte er die Notwendigkeit verbindlicher Regeln, klarer Verantwortlichkeiten und regelmäßiger Risikobewertungen beim Einsatz von KI-Systemen.
Mit dem Durchführungsgesetz soll ein weiterer Baustein für einen abgestimmten europäischen Ordnungsrahmen geschaffen werden. Grundsätzlich gilt dabei, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen für deren Einsatz Verantwortung tragen müssen.
