Die Medienanstalt Hessen und die FSK sehen dringenden Handlungsbedarf beim Jugendmedienschutz. Angesichts veränderter Mediengewohnheiten von Kindern und Jugendlichen fordern sie einen zukunftsfähigen Rechtsrahmen sowie mehr Verantwortung für anerkannte Selbstkontrollen. Auch das Elternprivileg im Kino soll ausgeweitet werden.

Bei ihrem traditionellen Frühlingsgespräch haben sich die Medienanstalt Hessen und die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) auf eine gemeinsame Linie beim Jugendmedienschutz verständigt. Im Fokus standen die Anpassung regulatorischer Rahmenbedingungen an das veränderte Mediennutzungsverhalten junger Zielgruppen sowie die Rolle der Selbstkontrollen im System der Altersfreigaben.

Beide Institutionen betonen, dass ein wirksamer Jugendmedienschutz nur auf Basis eines stabilen, zukunftsfähigen gesetzlichen Rahmens funktionieren könne. Vor dem Hintergrund der laufenden Diskussionen zur Reform des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) sprechen sie sich für eine Stärkung anerkannter Selbstkontrollen aus.

Als Beispiel wird dabei die FSK hervorgehoben, die mit rund 170 ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfern aus ganz Deutschland Altersfreigaben für Filme in unabhängigen Verfahren erarbeitet. Ergänzt wird dieses System durch Kinder- und Jugendpanels, einen Jugendbeirat sowie wissenschaftliche Forschungsformate, die gesellschaftliche Perspektiven in die Bewertung einfließen lassen.

Murad Erdemir, Direktor der Medienanstalt Hessen, betont die wachsenden Herausforderungen durch neue Mediengewohnheiten junger Nutzerinnen und Nutzer. Politik und Regulierung müssten diesen Wandel aktiv gestalten. Selbstkontrolleinrichtungen wie die FSK seien dabei tragende Säulen eines funktionierenden Jugendmedienschutzes und müssten entsprechend gestärkt werden.

Auch Kerstin Waldeck, Leiterin Referat Grundsatz, Recht und Regulierung der Medienanstalt Hessen, sieht in der Weiterentwicklung des Jugendschutzes eine Chance für eine technikneutrale und zukunftsfähige Regulierung. Entscheidend sei ein ausgewogenes System, das die Expertise der Selbstkontrollen einbezieht und zugleich Transparenz sowie Wettbewerbsgleichheit sicherstellt.

Elternprivileg im Kino im Fokus

Ein weiterer Schwerpunkt des Treffens war das sogenannte Elternprivileg im Kino. Beide Seiten sprechen sich dafür aus, die bestehende Parental-Guidance-Regelung im Jugendschutzgesetz auszuweiten. Eltern sollen künftig auch bei Filmen mit FSK-Freigaben ab sechs sowie ab 16 Jahren eigenverantwortlich über den Kinobesuch ihrer Kinder entscheiden können.

Ziel der Anpassung sei eine stärkere Harmonisierung zwischen Kino- und anderen Mediennutzungsformen. Zudem solle die gemeinsame Filmrezeption als Möglichkeit zur Förderung von Medienkompetenz gestärkt werden.

Stefan Linz, Geschäftsführer der FSK sowie der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO), kritisiert in diesem Zusammenhang die bislang uneinheitliche Ausgestaltung des Erziehungsprivilegs. Eltern sollten unabhängig vom Vertriebsweg selbst über Inhalte entscheiden können. Die ergänzenden Hinweise der FSK böten dabei eine wichtige Orientierung für eine bewusste Mediennutzung.

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