Die Filmförderungsanstalt (FFA) hat ihr digitales Serviceportal für Anträge im Deutschen Filmförderfonds (DFFF I) und dem German Motion Picture Fund (GMPF) geöffnet. Produktionsunternehmen können Förderanträge ab sofort über die Online-Plattform einreichen. Ab dem 1. September 2026 wird dieser Weg verpflichtend; bis einschließlich 31. August akzeptiert die FFA Anträge für beide Förderprogramme noch per E-Mail.
Mit der Umstellung setzt die FFA die Digitalisierung ihrer Förderverfahren fort. Unternehmen, die bislang noch nicht im Serviceportal registriert sind, müssen vor der Antragstellung einen Account anlegen und ihre Stammdaten hinterlegen. Bereits registrierte Antragsteller – etwa aus anderen Förderprogrammen oder im Zusammenhang mit den ökologischen Standards – können den bestehenden Zugang auch für DFFF I und GMPF nutzen.
Künftig werden zudem sämtliche Förderbescheide für DFFF I und GMPF über das Serviceportal zugestellt. Ausgenommen von der Umstellung bleibt der DFFF II: Anträge für dieses Förderinstrument werden weiterhin ausschließlich per E-Mail entgegengenommen.
Die Anreizförderprogramme DFFF I und GMPF gehören zu den wichtigsten Finanzierungsinstrumenten des Bundes für Film- und High-End-Serienproduktionen in Deutschland. Die FFA empfiehlt Produktionsunternehmen, die das Serviceportal bislang nicht nutzen, eine frühzeitige Registrierung, damit Förderanträge ohne Verzögerungen eingereicht werden können.
