Die VG Bild-Kunst setzt sich erneut für eine direkte Beteiligung von Filmurhebern an den Erlösen von Streamingdiensten ein. Bei einem parlamentarischen Abend am 7. Oktober in Berlin stellte die Verwertungsgesellschaft unter dem Titel „Streaming: Endlose Verwertung – kaum Vergütung“ die Forderung nach einem gesetzlichen Direktvergütungsanspruch in den Mittelpunkt.
Nach Vorstellung der VG Bild-Kunst sollen Urheber aus Bereichen wie Regie, Kamera und Schnitt künftig nutzungsabhängige Vergütungen für die Auswertung ihrer Werke auf Video-on-Demand-Plattformen erhalten. Die Zahlungen sollen direkt von den Plattformbetreibern an die Verwertungsgesellschaft erfolgen, die sie anschließend an die Berechtigten verteilt. Damit könnten auch ältere Produktionen berücksichtigt werden, die weiterhin gestreamt werden.
Zwei Studien befassen sich mit der Vergütung von Filmurhebern und der Wirksamkeit gemeinsamer Vergütungsregeln im Regiebereich. Die VG Bild-Kunst sieht in den bestehenden Regelungen keine ausreichende Grundlage für eine angemessene Beteiligung an der digitalen Verwertung. Eine gesetzliche Neuregelung steht allerdings noch aus. Zunächst bleibt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Verfahren „StreamZ“ abzuwarten.
Quellen: VG Bild-Kunst und Studien zur Direktvergütung · Studie von Sabine Richly · Studie von Jobst Oetzmann
