Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2026 den Regierungsentwurf für das Mediendienste-Investitionsverpflichtungsgesetz (MedienInvestVG) beschlossen. Mit dem Beschluss wird zugleich die Grundlage für die Freigabe zusätzlicher Bundesmittel für die Filmförderung geschaffen.
Nach Angaben der Bundesregierung umfasst die Reform eine Anhebung der Fördermittel für die Programme DFFF I und II sowie das GMPF auf insgesamt 250 Millionen Euro. Die Mittel waren zuvor mit einem Sperrvermerk im Bundeshaushalt versehen und können nun abgerufen werden.
Investitionsverpflichtung für Streamingdienste und Sender
Kern des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer Investitionsverpflichtung für audiovisuelle Mediendiensteanbieter. Nach dem Regierungsentwurf sollen Streamingdienste und Sender künftig verpflichtet werden, mindestens acht Prozent ihrer relevanten Umsätze bzw. Programmkosten in europäische audiovisuelle Werke zu investieren.
Ab einer höheren Investitionsquote ist eine sogenannte Öffnungsklausel vorgesehen, die unter bestimmten Bedingungen flexible Abweichungen von Detailvorgaben ermöglichen soll.
Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf
Der Regierungsentwurf enthält nach Angaben der Bundesregierung mehrere Anpassungen gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf. Dazu gehört insbesondere die Erweiterung der Anrechenbarkeit von Fördermitteln: Künftig sollen auch EU-Fördermittel sowie Mittel aus Fonds des Europarates als Eigenanteil der Produzenten berücksichtigt werden können. Fördermittel der Bundesländer bleiben demnach weiterhin ausgenommen.
Zudem wurde laut Entwurf klargestellt, dass bestimmte Multiplikatoren für Kinofilme und Kinderfilme nicht kumulativ angewendet werden können.
Branchenreaktionen: Zustimmung zum Ziel, Kritik an Ausgestaltung
Die Produktionsallianz, die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK), die Deutsche Filmakademie sowie PROG Producers of Germany begrüßten in einer gemeinsamen Stellungnahme das Ziel des Gesetzes, die Investitionen in europäische audiovisuelle Werke zu erhöhen und den Produktionsstandort zu stärken.
Gleichzeitig äußerten die Verbände Kritik an der konkreten Ausgestaltung des Entwurfs. Insbesondere wird die Höhe der vorgesehenen Investitionsquote von acht Prozent im Vergleich zu anderen europäischen Märkten als niedrig bewertet. Auch die Ausgestaltung der Öffnungsklausel wird thematisiert.
Die Verbände betonen zudem die Bedeutung unabhängiger Produktionsunternehmen und fordern im parlamentarischen Verfahren Anpassungen, insbesondere im Hinblick auf wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Rechtefragen.
Weitere parlamentarische Beratung
Der Gesetzentwurf wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Nach Angaben aus Regierungskreisen folgen die Beratungen im Bundestag in den kommenden Monaten.
In Branchenkreisen wird zugleich darauf hingewiesen, dass das Gesetzgebungsverfahren unter Zeitdruck steht. Hintergrund ist das angestrebte Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 sowie das laufende europäische Notifizierungsverfahren.
Sources:
- Bundesregierung (27.05.2026), Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluss MedienInvestVG – Investitionsverpflichtung und Filmförderung
- Produktionsallianz et al. (27.05.2026), gemeinsame Stellungnahme zur Ausgestaltung des MedienInvestVG
